Bilanzen und Gewinnermittlung
- Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für alle Rechtsformen und Unternehmen
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für alle nicht buchführungspflichtigen Unternehmen
- Bilanzbericht mit Plausibilitätsbeurteilung (von den meisten Banken im Rahmen von Basel II gefordert)
- Erstellung von Anhang und verkürzter Bilanz für offenlegungspflichtige Unternehmen
- Führung der Anlagenbuchführung einschließlich der optimalen Abschreibungssteuerung
- Ausführliche Jahresabschlussbesprechung, auf Wunsch auch gern im Unternehmen
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von Auseinandersetzungs-/Zwischenabschlüssen
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